|
Rechtliche Beratung
Es ist ratsam, vor dem Kauf einer Immobilie
einen Rechtsanwalt einzuschalten, auch wenn hierfür zusätzliche
Kosten entstehen. Ein erfahrener Immobilien-Rechtsanwalt kann Ihnen helfen,
Ihre Interessen zu wahren. Er wird auch überprüfen, ob die Angaben
des Verkäufers stimmen und ob die Immobilie frei von Ansprüchen
dritter ist.
Grundbesitzrecht-Systeme (Land Title
Systems)
In Trinidad & Tobago bestehen zwei
Systeme des Liegenschaftsrechts. Eines wird allgemein als "das System des
alten Gesetzes" (Old Law System) bezeichnet. Das andere ist das System
der eingetragenen Grundbesitzrechte (Real Property Ordinance, R.P.O.).
|
|
Das R.P.O.-System der Übertragung basiert
auf dem weithin bekannten Torrens System (genannt nach Sir Robert Torrens),
welches versucht, die Titelsuche abzuschaffen. Unter einem Titel versteht
man eine Grundeigentumsurkunde. Dazu muß für jedes Grundstück
ein Eigentumsnachweis vorhanden sein. Alle Handlungen wie Übertragungen,
Hypotheken, Mieten oder andere Belastungen in Bezug auf das bestimmte Grundstück
des R.P.O.-Landes müssen auf dem Eigentumsnachweis notiert werden.
Der Titel eines Verkäufers kann folglich leicht ermittelt werden,
indem man seinen Eigentumsnachweis betrachtet.
Unter dem R.P.O.-System wird der Titel
durch den Staat garantiert. Wird jemand um seinen Anspruch auf ein R.P.O.-Land
betrogen, kann er eine Entschädigung aus einem Versicherungs-Fond
beanspruchen.
Ungeachtet der besonderen Vorteile des
R.P.O.-Systems unterliegt das meiste Land in Trinidad & Tobago noch
dem alten Gesetzsystem. Dieses System basiert hauptsächlich auf englischem
Zivilrecht und ist von Zeit zu Zeit durch lokale Gesetze geändert
worden.
Besitzrecht am Land
Ein Besitzrecht an einem Stück Land
kennzeichnet die Art des Besitzes oder des Interesses am Land. Ein Besitzrecht
kann Grundbesitz in dauerhaftem Eigentumszustand oder in Erbpacht (Leasehold
Property) sein. Ein Grundbesitz in dauerhaftem Eigentumszustand bleibt
dauerhaft das Eigentum des Besitzers, während ein Pachtgrundstück
ein Grundstück ist, welches einer Person für eine bestimmte Anzahl
von Jahren abgetreten wird.
Bei der Übertragung eines Besitzrechtes
an einem Grundstück variiert die Form des Dokumentes, das benutzt
wird, je nachdem ob es Grundbesitz in dauerhaftem Eigentumsverhältnis
oder in Erbpacht ist und auch, ob das alten Gesetz oder die R.P.O. gilt.
Ein Grundbesitz in dauerhaftem Eigentumsverhältnis
wird entweder durch eine Urkunde (altes Gesetz) oder durch ein Memorandum
(R.P.O.) übertragen. Ein Pachtgrundstück wird durch eine Abtretungsurkunde
(altes Gesetz) oder durch ein Memorandum (R.P.O) übertragen.
Obgleich eine Pacht nicht von unbegrenzter
Dauer ist, wie im Falle eines Pachtgrundstückes, kommt es häufig
vor, dass man Pachten für Perioden wie 199 Jahre oder sogar 999 Jahre
findet.
Kaufvertrag
Obgleich es keine Norwendigkeit für
Käufer und Verkäufer gibt, einen formalen Vertrag für den
Verkauf und den Erwerb des Landes zu schließen, ist es doch ratsam
dieses zu tun.
Ein Kaufvertrag muß, um einklagbar
zu sein, ein von allen Parteien unterzeichnetes Schriftstück sein.
Es gibt keine vorgeschriebene Form, aber die Vereinbarung muß eine
Beschreibung des Grundstücks einschließen; die Parteien (d.h.
der Verkäufer und der Käufer) müssen sich ausweisen und
der Kaufpreis muß angegeben werden.
Abgesehen von diesen drei wesentlichen
Elementen wird normalerweise eine zehnprozentige Kaution (10%) vereinbart.
Diese Kaution hat der Käufer innerhalb von 90 Tagen zu zahlen.
Titlesuche
Sobald der Kaufvertrag unterzeichnet worden
ist, muß der Rechtsanwalt des Käufers den Titel zum Grundstück
ermitteln. Um sicherzustellen, daß der Verkäufer das volle Verfügungsrecht
am Grundstück besitzt, wird der Rechtsanwalt eine Suche im Grundbuch
vornehmen. Ein Auszug des Grundbuchs wird vorbereitet, der aus einer Liste
aller Dokumente oder Fälle besteht, die das Land betreffen. Im Allgemeinen
wird die Eigentumsfolge des Landes für die letzten zwanzig (20) Jahre
darlegt. Der Auszug des Grundbuchs beginnt mit dem, was als Stammbaum des
Titels bezeichnet wird. Vom Anfang dieses Stammbaums bis zur Gegenwart
müssen alle gefundenen Dokumente eine ununterbrochene Kette bis zum
Verkäufer bilden. Alle Hypotheken, die in der Kette gefunden werden,
müssen entsprechende Freigaben haben.
In vielen Fällen wird ein Verkäufer
Land verkaufen wollen, auf dem noch eine Hypothek liegt. In solch einem
Fall muß der Verkäufer eine Kopie der Freigabe der Hypothek
zur Verfügung stellen. Diese Kopie wird von der kreditgebenden Stelle
ausgestellt, zusammen mit einer Stellungnahme hinsichtlich der Summe, die
erforderlich ist, um die Freigabe zu erreichen. Außerdem ein Vermerk
der dazu erforderlichen Anwalts-Gebühren. Sobald diese Dinge vorgelegt
wurden, kann der Rechtsanwalt des Käufers von der noch zu zahlenden
Summe den Betrag zurückhalten, der erforderlich ist, um die Hypothek
zu tilgen und die Gebühren für den Rechtsanwalt der kreditgebenden
Stelle zu begleichen.
Unter dem R.P.O.-System ist die Titelsuche
sehr viel einfacher. Die Titelsuche beinhaltet eine Prüfung aller
Einträge, die auf der Eigentums-Urkunde vorgenommen wurden. Die Ermittlung
dieser Einträge zeigt schnell, wer der gegenwärtige Besitzer
des Landes ist und ob dort irgendwelche Hypotheken oder anderen Belastungen
auf dem Land sind.
Abgesehen von der Titelsuche muß
der Rechtsanwalt des Käufers sicherstellen, daß keine Gerichtsurteile
gegen den Verkäufer oder jeden vorhergehenden Besitzer in den letzten
zwölf (12) Jahre registriert sind. Ein registriertes Gerichtsurteil
gegen einen Verkäufer erlaubt dem Urteilsgläubiger (der Person,
die das Urteil erreichte), am Gericht einen Verkaufs-Auftrag für den
Besitz des Verkäufers zu erwirken, um das Urteils zu erfüllen.
Dieses kann sogar getan werden, nachdem der Besitz überschrieben worden
ist.
Die Titelsuche nimmt normalerweise zwei
bis drei Wochen in Anspruch.
Übertragung von Immobilien
In den meisten Fällen wird der Rechtsanwalt
des Käufers die Übertragung vorbereiten. In anderen Fällen,
beispielsweise wenn der Käufer eine neue Pacht auf ein Grundstück
nimmt, bereitet der Rechtsanwalt des Verkäufers die Übertragung
vor. In beiden Fällen jedoch trägt der Käufer die Kosten.
Sobald die Grundeigentumsurkunde in Ordnung
ist, können die relevanten Übergangsdokumente vervollständigt
werden. Mit dem Schließen muß der Verkäufer die folgenden
Dokumente zur Verfügung stellen:
-
Quittungen der gezahlten Steuern für
Ländereien und Gebäude oder für Haus-Ratenzahlungen, die
zeigen, dass die Zahlungen für das laufende Jahr geleistet wurden
und daß sie im Namen des Verkäufers beglichen wurden;
-
Quittungen von Wasser- und Kanalisations-Zahlungen
für den gegenwärtigen Zeitraum;
-
Wasser- und Kanalisations-Urkunden, die bestätigen,
daß es keine ausstehenden Zahlungen gibt, die den Besitz betreffen;
-
Zustimmung des Stadt- und Land-Planungsamtes
und ein Vollendungs-Protokoll im Fall vor kürzlich errichteten Häusern,
oder eine Aufteilungs-Genehmigung im Fall von kürzlich unterteiltem
Land;
-
Freigaben für alle ausstehenden Hypotheken,
ordnungsgemäß in der Übertragungsurkunde ausgeführt,
zusammen mit einer Stellungnahme hinsichtlich der für die Tilgung
der Hypothek erforderlichen Summe, und ein Vermerk der dazu erforderlichen
Anwalts-Gebühren.
Im Fall von Erbpachten, Eigentumswohnungen
und Landhäusern können die folgenden zusätzlichen Dokumente
erforderlich sein:
-
Pachtquittung
-
Zustimmung des Vermieters zur Übertragung,
falls notwendig;
-
Quittungen der aktuellen Wartungskosten, wo
anwendbar;
-
Aktien-Urkunde im Namen des Verkäufers,
als Nachweis für den Anteil des Verkäufers in der Verwaltungsgesellschaft;
-
Gründungsurkunde und Verordnungen der
Verwaltungsgesellschaft;
-
Ordnungsgemäß durchgeführte
Aktienübertragung.
Gebühren auf Urkunden
Nachdem die Übergangs-Urkunden unterzeichnet
worden sind, müssen siebeim Finanzamt vorgelegt werden. Dieses erhebt
Gebühren, die sich wie folgt berechnen:
Übertragung von Wohneigentum:
-
bis zu und einschließlich TT$350.000.,-:
0 %
-
von TT$350,001.00 bis TT$450.000.,-:
5%
-
von TT$450,001.00 bis TT$550.000.,-:
7.5%
-
über TT$550,000.00:
10%
Übertragung von Nicht-Wohneigentum:
-
bis zu und einschließlich TT$300.000,-:
2%
-
von TT$300,000.00 bis TT$400.000,-:
5%
-
über TT$400.000,-:
7%
Sobald die zu entrichtende Gebühr
beim Finanzamt eingegangen ist, wird dieses die Zahlung durch einen Prägestempel
auf der ersten Seite der Urkunde bestätigen. Alle Urkunden müssen
innerhalb von zwei Monaten nach ihrer Unterzeichnung gestempelt werden;
bei Versäumnis wird eine Geldbuße fällig.
Registrierung
Erst nach Begleichung der Steuerschuld
darf die Registrierung erfolgen. Unter dem alten Gesetz-System besteht
keine Verpflichtung zu Registrierung. Ein Käufer braucht nur irgendeine
Übertragungsurkunde vorzeigen. Jedoch ist es nicht ratsam, nur die
Übertragungsurkunde von irgendjemandem registrieren zu lassen, sondern
eine Registrierung auf den eigenen Namen vornehmen zu lassen. Jede Übertragungsurkunde,
die registriert wird, hat Priorität vor allen weiteren Übertragungen
oder Abtretungen des gleichen Besitzes und über alle Urteilsgläubiger.
Nach dem Gesetz wird eine nicht registrierte Übertragungsurkunde als
Betrug betrachtet, und ungültig gegenüber jedem anderen Käufer
für Wert oder Hypothekengläubiger ohne Mitteilung über die
nicht registrierte Übertragungsurkunde. Infolgedessen hat eine zeitlich
spätere Übertragung des gleichen Besitzes, einmal registriert,
Priorität gegenüber der zeitlich früheren aber nicht registrierten
Übertragung.
Unter dem R.P.O.-System ist die Situation
ganz anders. Die Registrierung ist vorgeschrieben. Nach der Immobilienbesitz-Verordnung
ist es mit einer Urkunde nicht möglich, ein Land oder das Interesse
an einem Land zu veräußern, bis es unter der Verordnung registriert
wurde.
Sobald die Urkunde registriert worden ist,
bereitet der Rechtsanwalt des Käufers normalerweise ein "Rückkehr
des Besitzes"-Formular vor, das der Käufer zum Polizeiamt oder dem
Bezirks-Finanzamt des Gebietes bringt, in dem sich der Grundbesitz befindet,
damit diese ihre Aufzeichnungen aktualisieren können. Daraufhin
werden für den Käufer die Land- und Gebäude-Steuern
festgesetzt.
Ausländer
Das Auslandsinvestitions-Abkommen von
1990 erlaubt es ausländischen Investoren, (d.h. eine Einzelperson,
die weder ein Bürger eines Caricom-Staates oder ein Bewohner von Trinidad
& Tobago ist), bis zu einen (1) Morgen Land zu Wohnzwecken und zu bis
fünf (5) Morgen Land für den kommerziellen Gebrauch zu erwerben.
Für den Erwerb von Land, das diese Größe übersteigt,
ist eine Erlaubnis des Präsidenten erforderlich.
In den Fällen in denen keine Erlaubnis
notwendig ist, sieht das Abkommen vor, daß der Kaufpreis in einer
international gehandelten Währung durch eine Person gezahlt werden
muß, die durch Gesetz als Händler in dieser Währung autorisiert
wird (z.B. eine örtliche Bank). Weiter müssen der Ausländer
und sein Rechtsanwalt dem Finanzminister den Namen und die Adresse und
die Nationalität des Investors mitteilen, des Datum der Registrierung
und die Einzelheiten der Übertragung angeben, durch die er zum Besitzer
wurde, und daß der Kaufpreis tatsächlich in einer international
gehandelten Währung gezahlt wurde.
GEBÜHREN
Bei jeder Grundstücksübertragung
werden vom Staat Gebühren erhoben (Stamp Duties).
Ländereien und gewerblich genützte
Grundstücke
Unter $350,000
2%
$350,001 bis $450,000
5%
Über $450,000
7%
Wohneigenschaften
$0 bis $350,000 nichts
$350,001 bis $450,000
5% von jedem Dollar oberhalb von $350,001
$450,001 bis $550,000 7.5%
von jedem Dollar oberhalb von $450,001
$550,001 und darüber
10% von jedem Dollar oberhalb von $550,001
GERICHTSKOSTEN
Bis zu $100,000
$1,500 Minimum
$100,001 bis $500,000 (x .75%) $4,500
über $500,000
(x .5%)
KOSTEN FÜR DAS GUTACHTEN
Minimum-Kosten 0.25% des Verkehrswertes
Anmerkung
Für die oben genannten Informationen
wird keine Gewähr übernommen. Wer sich für den Kauf einer
Immobilie in Trinidad & Tobago interessiert, sollte sich an einen zugelassenen
Rechtsanwalt in T&T wenden oder in Deutschland einen Anwalt aufsuchen,
der sich mit dem Recht in T&T auskennt.
Copyright © 2000 by Caribsurf.net.
All rights reserved.
|